Du kannst Dich bei uns für eine stationäre suchtmedizinische Rehabilitation anmelden. Wir nehmen jugendliche Patientinnen und Patienten zwischen 13 und 21 Jahren über die Deutsche Rentenversicherung und gesetzlichen Krankenkassen auf. Auch Selbstzahlern können wir Plätze anbieten. Beim Anmeldeverfahren werden mögliche Kontraindikationen geprüft.

Bitte beachte, dass Du bei Aufnahme in unserer Klinik drogenfrei sein musst.

Grundsätzlich gibt es 3 Wege zu einer Reha-Behandlung bei uns:
 

  1. Suchtmedizinische Rehabilitation:
    Wenn Du bei einer Suchtberatungsstelle angebunden bist, bekommst Du hier einen Sozialbericht. Dein Haus- oder Kinderarzt füllt dann einen ärztlichen Befundbericht aus und stellt beim zuständigen Kostenträger einen Antrag auf suchtmedizinische Rehabilitation.
     
  2. Suchtmedizinische Kinder-/Jugendreha:
    Deine Eltern füllen den Rehaantrag G0200 und dein behandelnder Arzt oder Therapeut füllt den Befundbericht (G0612) aus. Eine Kinderreha kann auch durch die Krankenkasse durchgeführt werden. Hier leitet dein behandelnder Arzt die Rehabilitation mit dem Formular 60 (erhältlich bei der Krankenkasse oder im Internet) ein.
     
  3. Selbstzahler:
    Als Selbstzahler meldest Du oder Deine Eltern sich bei uns, um alle Eckdaten zu klären.

 

Wenn Du Dich für unser Haus entschieden hast, nenne die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik mit Verweis auf Dein Wunsch- und Wahlrecht als Deine bevorzugte Einrichtung.

Wir senden künftigen Patientinnen und Patienten Infomaterialien, einen Fragebogen vor Aufnahme sowie einen Behandlungsvertrag zu. Den Fragebogen kannst Du uns vor Deiner Aufnahme zur besseren Planung Deines Aufenthaltes zusenden. Den Behandlungsvertrag reichst Du bei Anreise bei uns ein.

Nachdem Antrag und Wunschklinik bewilligt wurden, erhältst Du und auch wir eine entsprechende Nachricht. Deine Unterlagen werden von unserer ärztlichen Leitung begutachtet. Ist unser Haus für Deine Behandlung geeignet, prüfen unsere Mitarbeitenden, wann wir Dir den nächstmöglichen freien Platz anbieten können.

Jetzt Reha einfach online beantragen

Wir senden künftigen Patientinnen und Patienten Infomaterialien, einen Fragebogen vor Aufnahme sowie einen Behandlungsvertrag zu. Den Fragebogen kannst Du uns vor Deiner Aufnahme zur besseren Planung Deines Aufenthaltes zusenden. Den Behandlungsvertrag reichst Du bei Anreise bei uns ein.

Nachdem Antrag und Wunschklinik bewilligt wurden, erhältst Du und auch wir eine entsprechende Nachricht. Deine Unterlagen werden von unserer ärztlichen Leitung begutachtet. Ist unser Haus für Deine Behandlung geeignet, prüfen unsere Mitarbeitenden, wann wir Dir den nächstmöglichen freien Platz anbieten können.
 

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Stelle Deinen Antrag bequem online von Deinem Computer aus und nutze die Vorteile der Online-Antragstellung. Du kannst Deinen Antrag jederzeit zwischenspeichern und Nachweise digital hochladen.

 

Downloads:

Welche Kinder und Jugendliche bekommen eine suchtmedizinische Rehabilitation?

  • chronisch kranke Kinder und Jugendliche (Abhängigkeitsdiagnose nach ICD 10) mit zusätzlichen Einschränkungen der Teilhabe, z. B. im Alltag, in Schule und Ausbildung
  • Kinder und Jugendliche mit Diagnose eines schädlichen Gebrauchs nach ICD-10, soweit noch ein hoher Therapiebedarf und Einschränkungen von Aktivitäten und Teilhabe bestehen

Wie leiten Sie eine Rehabilitation für ein Kind, ggf. mit Begleitperson, oder einen Jugendlichen ein?

  • Die medizinische Rehabilitation bei der Rentenversicherung beantragen die Eltern gemeinsam mit Ihnen.
  • Kinder und Jugendliche erhalten eine Rehabilitationsleistung über ihre versicherten Eltern/Pflegeeltern.
  • Die Eltern oder Sie senden die Anträge an die für die Eltern zuständige DRV (z. B. Deutsche Rentenversicherung Bund, Baden-Württemberg, Braunschweig-Hannover, Oldenburg-Bremen).
  • Die Rehabilitationsanträge der Rentenversicherung bekommen Sie von der DRV, einer Gemeinsamen Servicestelle für Rehabilitation oder im Internet über den Suchbegriff „Anträge Kinderreha“  -> Antragspaket Kinderrehabilitation oder www.deutsche-rentenversicherung.de (bei „Ihr Suchbegriff“ eingeben: Kinderrehabilitation nichtversicherte).

Für einen vollständigen Antrag werden folgende Formulare benötigt:

  • G200 „Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation für nichtversicherte Kinder und Jugendliche“
  • G612 „Ärztlicher Befundbericht zum Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation“
  • G600 „Honorarabrechnung zum ärztlichen Befundbericht“
  • G581 „Antrag auf Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten“ (ggf.)

Spezielle Hinweise:

  • G200: wird von den Eltern ausgefüllt (auch online möglich unter https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK)
  • G612: Entsprechend dem Hinweis „Diagnosen in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Rehabilitation“ muss eine Abhängigkeitsdiagnose an erster Stelle angegeben werden. Die wichtigsten Komorbiditäten mitaufführen.
  • G612: Bei Patienten und Patientinnen über 18 Jahre muss unter „Altersentsprechende körperliche und geistige Entwicklung?“ das Feld „nein“ angekreuzt werden und der Hinweis „Entwicklungsverzögerung und Reifestörung im Rahmen des frühbeginnenden Substanzkonsums und den daraus resultierenden Auswirkungen auf die Hirnreifung“ ergänzt werden
  • G612: Entsprechend dem Grundsatz „ambulant vor stationär“ muss in Zeile 6 angegeben werden, dass die ambulanten Möglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sind.
  • G612: Formulierungsvorschläge für Zeile 10 „Rehabilitationsziele aus Ihrer Sicht“
    • Festigung einer Motivation für ein drogenfreies Leben mit dem Ziel, Abstinenz zu erreichen und zu halten,
    • Reduktion somatischer und seelischer Beschwerden unter besonderer Berücksichtigung der sehr belastenden, ggf. traumatischen Erlebnissen in der Vergangenheit und weiterer Komorbiditäten,
    • Klärung einer realistischen Ausbildungs-/Berufsperspektive zur dauerhaften Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft,
    • Aufholen von Entwicklungsdefiziten (insbesondere der Autonomieentwicklung), das Wiedererlernen von Selbststeuerung und Eigenverantwortung,
    • Erhöhung der eigenen Selbstwirksamkeit und der Aufbau eines positiven Selbstkonzeptes,
    • Erarbeitung und Einübung neuer Problemlösungsstrategien, insbesondere in sozialen Situationen,
    • Auseinandersetzung und das Erlenen von angemessenen Emotionsregulationsstrategien,
    • Klärung der Beziehung zur Herkunftsfamilie,
    • Wiederherstellung von Alltagsbewältigungsstrategien
    • Vermittlung von Freizeitkompetenzen,
    • Erlernen eines gesunden Lebensstils
    • Aufbau von Resilienzfaktoren und Reduktion von Risikofaktoren für Rückfälle
    • Verbesserung der emotionalen Kompetenz (Stimmungsstabilisierung, Emotionsregulation, Erkennen und Benennen von Gefühlen)
    • Aufbau von Sozialkompetenz
    • Einhaltung von Regeln und Absprachefähigkeit
    • Beziehungsgestaltung mit der Familie
    • Reduktion der Symptomatik der psychischen Komorbiditäten (soziale Ängste, Panikattacken, selbstverletzendes Verhalten etc.)
  • G612: Ist ein Aufenthalt in der DBK durch die Eltern gewünscht (Wunsch- und Wahlrecht), können Sie dies in Zeile 15 „Bemerkungen“ vermerken und begründen (Beispielformulierung: „Auf Grund des jungen Alters und der vorliegenden Komorbiditäten ist ein Aufenthalt in der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik gemäß dem Wunsch des/der Patienten/in und seiner/ihrer Eltern indiziert und anzuraten“.
  • G612: Bei einem Antrag im Eilverfahren wird ein schneller Beginn der Rehabilitationsmaßnahme empfohlen und die Beantragung geht i. d. R. schneller. Ein Eilverfahren kann durch den Arzt/die Ärztin unter Bemerkungen in Zeile 15 angeregt werden. Ob die Kriterien dafür ausreichend erfüllt sind, entscheidet jedoch ein/e sachverständige/r Arzt/Ärztin des Kostenträgers.
  • Ergänzende Informationen erhalten Sie über G611 „Informationen für die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt“.

Alternativ kann die Rehabilitation auch von einer Krankenkasse als Leistungsträger durchgeführt werden:
Hier leiten Sie die Rehabilitation mit dem Formular 60 (erhältlich bei den Krankenkassen oder im Internet) ein und erhalten dann von der Krankenkasse das Formular 61 zur Verordnung der Rehabilitation.